Hausordnung
1. Allgemeines
Unser Jugendtreff ist die kommunale Einrichtung der Offenen Jugendarbeit in der Marktgemeinde Kösching.
Im Rahmen der regulären Öffnungszeiten, steht unsere Einrichtung Jugendlichen und jungen Erwachsenen, im Alter zwischen 12 und 27 Jahren, zur Verfügung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils von 16:00 bis 21:30 Uhr - außer an Feiertagen. Wobei die Zeitfenster
16:00 bis 18:00 Uhr, der Altersgruppe 12 bis 15 Jahre sowie
18:00 bis 21:30 Uhr, der Altersgruppe 16 bis 27 Jahre zur Verfügung stehen.
Mittwoch, 16:00 bis 21:30 Uhr, steht der Jugendpfleger jungen Menschen und Erwachsenen für Gespräche zur Verfügung. Dies können terminierte
Einzel- oder Kleingruppengespräche (zu anstehenden Projekten, zur Besprechung und Vorbereitung von Veranstaltungen etc.) oder Arbeitskreise sein.Die Öffnungszeiten können auf Grund von Aktionen, Veranstaltungen, Ausflügen und geringer Besucherzahl auch kurzfristig angepasst werden.
Aktuelle Informationen zu Aktionen, Veranstaltungen, Ausflügen etc. sind dem Schaukasten vor dem Jugendtreff und der Homepage zu entnehmen.
Das Hausrecht übt der Jugendpfleger sowie die Mitarbeiter*innen des Jugendtreffs aus. Hausverweise können für den aktuellen Tag und Hausverbote für einen längeren Zeitraum ausgesprochen werden. Die Nichtbeachtung von Hausverweisen und Hausverboten kann zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs führen.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist Bestandteil der Hausordnung.
2. Verhalten im Jugendtreff
Im Vordergrund steht eine angenehme, förderliche Atmosphäre, die nur durch das Zutun aller Beteiligten, gegenseitigem Respekt und Akzeptanz, erreicht werden kann.
Auch wenn es sich um ein Freizeitangebot handelt, müssen alle Besucher*innen - immer - den Anweisungen des Fachpersonals sowie den Teamer*innen Folge leisten.
Der Lautstärkepegel durch das Abspielen von Musik oder durch die Kommunikation und Interaktion der Besucher*innen, darf niemanden im Umfeld belästigen.
Das Mitbringen von Waffen, Drogen und alkoholischen Getränken ist auf dem ganzen Gelände des Jugendtreffs verboten.
Bei Diebstählen oder Sachbeschädigungen haftet die/der Verursacher*in.
3. Verstöße und Zuwiderhandlungen
Bei folgenden Verstößen gegen die Hausordnung, kann ein Hausverweis oder ein Hausverbot erteilt werden:
Das Mitführen von Waffen, Drogen und Alkohol
Die Anstiftung, Anleitung oder Durchführung von Schlägereien
Mutwillige Verschmutzung oder Zerstörung der Einrichtung sowie Diebstahl
Tätlichkeiten gegen Nachbar*innen, Besucher*innen, Mitarbeiter*innen oder Teamer*innen
Respektloses Verhalten oder verletzende, beleidigende Äußerungen gegenüber Nachbar*innen, Besucher*innen, Mitarbeiter*innen oder Teamer*innen
Wiederholtes Nichtbeachten einer Aufforderung der Mitarbeiter*innen und Teamer*innen, z. B. zum Aufräumen oder Putzen von selbst verursachtem Unrat
4. Nutzungsregeln für die einzelnen Räume
Alle Außenflächen um den Jugendtreff, das Treppenhaus, alle zugänglichen Räume im Haus, die Küche, die Toiletten und der Außenbereich in der 1. Etage sind sauber zu halten.
Auf Hygiene und Sauberkeit ist in allen Bereichen zu achten. Alle Gebrauchsgegenstände sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch sauber und ordentlich aufzuräumen.
Das benutzte Geschirr ist nach Gebrauch zu reinigen und ordentlich aufzuräumen. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die Mitarbeiter*innen Putz- und Aufräumdienste erteilen.
Die Nutzung des Band-Raumes ist nur nach Einweisung und mit der Erlaubnis der Mitarbeiter*innen gestattet. Mit den Instrumenten und allen anderen Dingen ist adäquat umzugehen.
Das Einhalten einer nach innen und außen vertretbaren Lautstärke ist zu beachten. Getränke und Speisen sind in diesem Raum nicht gestattet.
Das Betreten des Material-/Lagerraums und die Entnahme von Materialien etc. hat nur auf Anweisung der Mitarbeiter*innen zu erfolgen.
Das Büro ist kein Aufenthaltsraum für Jugendliche. Das Betreten dieses Raumes ist nur mit Einwilligung der Mitarbeiter*innen erlaubt.
Spiele und Zubehör sind gegen Pfand bei den Mitarbeiter*innen abzuholen und nach Gebrauch, in einem ordentlichen Zustand wieder an diese zurückzugeben.
Beschädigte oder kaputte Spiele und Zubehör des Jugendtreffs, werden im laufenden Jahr nicht ersetzt.
Für mitgebrachte, private Gegenstände und Kleidungsstücke wird keine Haftung übernommen.
Der Einsatz eines gut funktionierenden Thekendienstes durch Besucher*innen wird angestrebt. Solange dies nicht funktioniert, übernehmen die Mitarbeiter*innen dessen Aufgaben. Dies geht dann aber zu Lasten aller Besucher*innen, da die Mitarbeiter*innen durch diese Aufgaben zeitlich gebunden sind und somit nicht für andere Dinge, Gespräche, Tätigkeiten usw. zur Verfügung stehen.
Mit Betreten des Jugendtreffs erklären alle Besucher*innen ihr Einverständnis mit dieser Hausordnung. Besucher*innen die diese Regeln missachten bzw. nicht befolgen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Diese Hausordnung gilt für den gesamten Innen- und Außenbereich des Jugendtreffs.
Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr den Jugendtreff gerne aufsucht und wir gemeinsam auf ein gutes Miteinander achten. Das Team wünscht euch einen angenehmen Aufenthalt!

